IHRE Spezialisten für das Arts & Entertainment law

Wir beraten mehrheitlich – aber nicht ausschließlich – Mandant*innen aus der Live-Entertainment Branche, wie Produzierende, Veranstaltende, Verlage, Agenturen, Kulturschaffende und andere Kreative, insbesondere in den Bereichen des Veranstaltungs-, Urheber-, allgemeinen Wirtschafts- und Arbeitsrechts.

Arts & Entertainment Law ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet, das sich mit rechtlichen Fragen des Live-Entertainments, der darstellenden Künste sowie der Medien beschäftigt.

 

Hierzu gehören eine Vielzahl von Rechtsgebieten, darunter das Recht des Geistigen Eigentums in seiner Ausprägung des Marken-, Design und Urheberrechts, das Medienrecht, , Veranstaltungsrecht, das Handels- und Wirtschaftsrecht sowie das Individual- wie Kollektivarbeitsrecht.

 

Als Spezialisten dieser Rechtsgebieter können wir Ihnen als Künstler*innen, Musiker*innen, Schauspieler*innen, Filmemacher*innen, Autor*innen, Produzent*innen, Veranstalter*innen, Musik- und Bühnenverlagen, Label und sonstige Kulturschaffenden mit Rat und Tat zur Seite stehen.

 

Wir sind Ihre erste Anlaufstellte, um Sie auf Basis unserer Expertise und langjährigen Branchenerfahrung umfassend beraten und Ihre Rechte bestmöglich wahrnehmen und vertreten zu können.

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